Schadengutachten
Minderwertgutachten
Oldtimer Wertgutchten
Fahrzeugbewertung
Sondergutachten
Kostenvoranschlag
Vor Ort Besichtigung
Kostenfreie Erstberatung
Vermittlung an Fachanwälte
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Wir nehmen Fahrzeuge genauer unter die Lupe!

IHR KFZ GUTACHTER IM RHEIN MAIN GEBIET

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Wir nehmen Fahrzeuge genauer unter die Lupe!

Unfallcheckliste

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall sollten Sie immer einen freien Kfz-Sachverständigen zur Beweissicherung und Erstellung eines Schadengutachten beauftragen.

Die Kosten sind vom Schädiger bzw. dessen Versicherung zu tragen.
Auch die Kosten für einen Rechtsbeistand Ihrer Wahl müssen vom Schädiger bzw. dessen Versicherung übernommen werden.
Neben den Reparaturkosten stehen Ihnen in der Regel auch folgende Leistungen wie Wertminderung, Leihwagen, Nutzungsausfall, Vorhaltekosten und die freie Wahl einer Fachwerkstatt zu.

Die gegnerische Versicherung möchte den Schaden natürlich klein halten und nutzt nicht selten die Unwissenheit bzw. Gutgläubigkeit des Geschädigten aus. Sie sollte daher auf Ihr Recht nach § 249 BGB bestehen.

Unter diesem Link finden Sie ein kurzes Video vom SWR Fernsehen zu diesem Thema.

Wir stellen gemeinsam mit unseren Partnerkanzleien für Verkehrsrecht sicher, dass Ihnen nichts unrechtmäßig abgesprochen wird.

Durch unsere langjährige Expertise sind wir der ideale Partner an Ihrer Seite.

Wir nehmen den Schaden innerhalb von 24 Stunden auf und leiten das erstellte Gutachten an Sie, die gegnerische Versicherung und ggf. an den Fachanwalt und im Reparaturfall auch an die Fachwerkstatt weiter.

In der komplexen Welt des Automobils können unerwartet Situationen auftreten, die eine professionelle Unterstützung erfordern. Bei SVB-Cassese verstehen wir, dass die Bewältigung eines Fahrzeugschadens stressig sein kann.

Um Ihnen in diesen herausfordernden Momenten zu helfen, bieten wir Ihnen eine einfache und effiziente Möglichkeit, einen Schaden zu melden. Mit unserer „Schaden melden“ Funktion können Sie Ihr Anliegen schnell und unkompliziert an uns weiterleiten. Besuchen Sie einfach die „Schaden melden“ Seite und füllen Sie das bereitgestellte Formular aus.

Unser Team aus erfahrenen KFZ-Sachverständigen wird sich daraufhin mit Ihnen in Verbindung setzen, um den gemeldeten Schaden zu beurteilen und die optimale Vorgehensweise zu bestimmen.

100% unverbindlich und kostenlos.

Schnelle und unkomplizierte Schadensmeldung

Vorsicht vor der gegnerischen Versicherung

In Deutschland kracht es täglich tausendfach. Für die Versicherer geht es um sehr viel Geld. So ist die oberste Priorität Kosten zu sparen. Hierfür setzten die Versicherer auf ein knallhartes Schadenmanagement. Leider meist zu Ungunsten der Geschädigten. Die Sachbearbeiter sind sehr gut geschult in der Manipulation der Geschädigten. Sodass Sie am Ende des Gesprächs das Gefühl haben Fair behandelt worden zu sein. Aber Vorsicht! Die gegnerische Versicherung hat nur eines im Sinn und zwar Ihre Kosten niedrig zu halten.      

Wenn die Versicherung dem Geschädigten suggeriert, über einen hochqualifizierten Gutachter zu verfügen, der das Fahrzeug in kürzester Zeit begutachten kann, ist Vorsicht geboten. Die Versicherungen übernehmen zwar bereitwillig die Kosten für die Expertise, jedoch sind diese Experten zum einen eigene Angestellte (arbeiten nach dessen Vorgaben) oder durch Kooperationsverträge gebunden, wodurch ihre Gutachten oftmals zu Ungunsten des Geschädigten ausfallen.

Versicherungen versuchen, den Geschädigten in eine Ihrer Vertragswerkstätten zu leiten, wobei sie mit der Behauptung locken, dass der Service dort optimal sei. Obwohl sie betonen, dass eine jahrelange Zusammenarbeit besteht und vollstes Vertrauen gegeben sei, bevorzugen sie in Wahrheit meist eine günstigere Werkstatt. Diese Kosteneinsparung kann jedoch auch für die kooperierenden Werkstätten problematisch sein, da sie nur geringe Gewinne erzielen und daher weniger motiviert sein könnten.

Viele Geschädigte wünschen zu Recht die Unterstützung eines Rechtsanwalts zur Abwicklung des Verkehrsunfalls. Denn nur so stellt der Geschädigte Waffengleichheit mit der gegnerischen Versicherung her. Da diese per Gesetz verpflichtet ist die Kosten für einen Rechtsbeistand zu übernehmen versucht Sie natürlich mit allen Mitteln diese Kosten zu vermeiden. Zudem verhindert die Versicherung somit, dass der Geschädigte über seine Rechte aufgeklärt wird. Zu denen gehören u.a. Verbringungskosten, Nutzungsausfall, Schmerzensgeld, Wertminderung, die freie Wahl des Gutachters und der Reparaturwerkstatt. Das Einsparungspotenzial für die Versicherung ist enorm.

Versicherungen versuchen oft, dem Geschädigten einzureden, dass sein Fahrzeug einen Totalschaden erlitten habe. Dies geschieht in der Regel durch Überhöhung des Reparaturaufwandes und Minderung des Wiederbeschaffungswertes, um einen wirtschaftlichen Totalschaden herbeizuführen.

Warum tut die gegnerische Versicherung das?

Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden muss die Versicherung nur den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes zahlen.

Eine übliche Strategie der Versicherungen besteht darin, den Geschädigten einzuschüchtern und ihm die Schuld zuzuschieben. Sie könnten auch versuchen, dem Geschädigten eine Mitschuld zu unterstellen, um den Schadenersatz zu mindern. Der Geschädigte muss sich bewusst machen, dass der Versicherer nur die eigenen Interessen verfolgt auch wenn es am Telefon nicht den Anschein macht. Sie sollten die Kommunikation mit dem Versicherer dringend dem Rechtbeistand überlassen.

Verständlicherweise sind die Versicherer nicht begeistert, wenn der Geschädigte sich auf sein gutes Recht beruft und einen freien Gutachter beauftragt. Daher ist der Versuch einer zweiten Begutachtung durch den eigenen Sachverständigen nicht selten. Häufig mit dem Vorwand man möchte sich eine zweite Meinung einholen.

Was ist der echte Zweck?

Der eigene Gutachter soll das Gutachten natürlich zu Gunsten der Versicherung erstellen. Die Versicherer wissen aber genau, dass Sie gar kein Recht auf eine Besichtigung durch einen eigens beauftragten Gutachter haben.

Geschädigten steht nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall ein Mietwagen der gleichen Fahrzeugklasse zu. Um Kosten zu sparen, stellen Versicherungen jedoch oft Fahrzeuge einer niedrigeren Klasse zur Verfügung.

Nach einem Totalschaden darf der Geschädigte das Fahrzeug zu dem im Gutachten ermittelten Höchstgebot verkaufen. In der Regel ist der Geschädigte nicht verpflichtet auf das Restwertangebot der gegnerischen Versicherung zu warten. Sollte das Fahrzeug bereits verkauft sein so muss die gegnerische Versicherung dies hinnehmen. Diese könnte und wird im Fall, dass Sie ein höheres Restwertgebot erzielt hat auch dieses bei Abrechnung zugrunde legen und einen geringeren Betrag auszahlen. Ohne die Unterstützung eines Rechtsanwaltes haben Geschädigte oft das Nachsehen.

Prüfberichte werden von den Versicherern an vermeintlich externe Prüfdienstleister in Auftrag gegeben. Diese prüfen bzw. kürzen dann die verschiedenen Schadenpositionen nach Vorgaben der Auftraggeber. Ein sehr bekannter Prüfdienstleister wurde sogar von einer Versicherung aufgekauft und ist somit absolut nicht neutral und unabhängig. Die vorgenommenen Kürzungen werden zudem ohne Besichtigung des beschädigten Fahrzeugs vorgenommen. Nur anhand von Bildern kann man einen Schaden nicht beurteilen.

Unter diesem Link finden Sie ein kurzes Video vom SWR Fernsehen zu diesem Thema.

Seit der Corona-Pandemie forcieren Versicherungen sog. Digitale Produkte, so werden über den Geschädigten Fotos angefordert oder es schalten sich Sachverständige über ihr Smartphone in eine „LiveStream“-Besichtigung. Hierbei ist zu berücksichtigen das der geschädigte Laie die Arbeit eines Sachverständigen ausführt- und dies ohne das Fahrzeug zu zerlegen bei den meist weiteren Schäden zu Tage kommen. Im Falle einer fiktiven Regulierung kommt das böse Erwachen bei der Reparatur oder noch schlimmer beim Verkauf des Fahrzeuges. Bei dem der Geschädigte dann einen deutlich höheren Mindererlös hinnehmen muss. Bitte berücksichtigen Sie, es ist ihr gutes Rechts laut BGB §249 sich durch den schadenfall hinweg von Profis helfen zu lassen.

Hier noch ein paar Berichte über vorgetragene Themen:

WIR BERATEN SIE

KOSTENFREI

Haftpflichtschadengutachten

Keine Schuld am Unfall?
Rechte wahrnehmen, neutralen Haftpflichtschadengutachter beauftragen!
Ein KFZ-Sachverständiger erstellt ein sachgerechtes KFZ – Schadengutachten, das Sie vor finanziellen Nachteilen schützt.

Minderwertgutachten

Als erfahrener und kompetenter Minderwertgutachter begutachte ich in Ihrem Auftrag Leasingfahrzeuge bei der Rückgabe und Unfallfahrzeuge bei der Abwicklung mit Haftpflichtversicherern. Auch als Leasingnehmer können Sie mich mit einem Minderwertgutachten beauftragen.

Oldtimergutachten

Um ein Fahrzeug amtlich als Oldtimer zu melden, wird ein Gutachten benötigt. Durch eine gründliche Prüfung werden nicht nur Optik und Technik untersucht, sondern auch der aktuelle Marktwert bestimmt. Das Zertifikat kann neben der Oldtimer-Anmeldung auch als Verhandlungsgrundlage für Verkauf oder Versicherungssummen genutzt werden.

Kundenbewertungen

Giesela Dietrich
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" Ein sehr netter Gutachter. Er hat mich sehr gut beraten. Der Schaden an meinem Wohnwagen wurde gründlich dokumentiert und das Gutachten gewissenhaft erstellt. Darüberhinaus hat Herr Cassese mich über meine Rechte aufgeklärt und alles auf den Weg gebracht, so dass ich mich gut informiert gefühlt habe.
Ich empfehle ihn mit guten Gewissen weiter. "
Chris N.
Weiterlesen
" Nach Auffahrunfall wählten wir durch Empfehlungen diesen KFZ Gutachter. Eine schnelle saubere und professionelle Abwicklung sind hier an der Tagesordnung. Gutachten wurde ohne Beanstandung von der Versicherung akzeptiert und übernommen ohne langes hin und her, so wie man es sich wünscht. Bei Rückfragen immer eine kompetente Antwort bekommen. Kann man ohne Bedenken 5* geben und weiter empfehlen.
Vielen Dank Herr Cassese! "
Jennifer Röder
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" Sehr kompetenter und freundlicher Gutachter. Nach einem Auffahrunfall angerufen und am nächsten Tag war schon alles erledigt. Hat den Schaden detailliert aufgenommen und alles an die Versicherung geschickt. Von Unfall bis schadensausgleich durch die Versicherung hat es etwas mehr wie eine Woche gedauert.

Sehr zu empfehlen!!! "
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Wir bewerten im Rhein-Main Gebiet!

Frankfurt am Main Darmstadt Offenbach am Main Dietzenbach Aschaffenburg Bad-Homburg Maintal Hanau Gießen

Kundenbewertungen

Monja Baghdjian
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" Wir haben uns aufgrund der positiven Bewertungen an das KFZ-Sachverständigenbüro Cassese in Mühlheim gewandt und haben unsere Entscheidung in keiner Weise bereut. Herr Cassese arbeitet sehr kompetent und absolut seriös. Unsere Rückfragen wurden jederzeit schnell und verständlich beantwortet. Auch zeitlich hat Herr Cassese sich stets nach unseren Wünschen und Vorgaben gerichtet. So haben wir uns rundum gut betreut gefühlt, können die Wertschätzung der anderen Nutzer bestätigen und würden Herrn Cassese definitiv weiterempfehlen! Vielen Dank! "
Jochen Kirschner
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" Ich war mit dem Service sehr zu frieden. Begonnen über die Erreichbarkeit und Pünktlichkeit, über die professionelle Abwicklung des Gutachtens, bis hin zur Erreichbarkeit und Beantwortung von noch auftretenden Fragen. Endlich einmal ein professioneller Service.
Vielen Dank! "
S.
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" Wonderful service, they are so professional, attentive to details, i tried them twice and it was beyond what i expected, they go the extra mile, i recommended to everyone. "
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FAQ - Häufig gestellte Fragen

Ein Kostenvoranschlag (KVA) ist lediglich ein Reparaturkostenangebot einer Kfz-Werkstatt. Hierbei werden nur die voraussichtlichen Reparaturkosten ermittelt. Ein Kostenvoranschlag können auch wir als Kfz-Sachverständiger erstellen. Dies ist sogar ratsam. So können wir direkt feststellen ob es sich um einen Bagatellschaden handelt oder nicht. Ein Schadengutachten ist deutlich umfangreicher und dient auch zur Beweissicherung. Neben der Ermittlung der voraussichtlichen Reparaturosten, werden in einem Gutachten auch der merkantile Minderwert, der Wiederbeschaffungswert und der Restwert des verunfallten Fahrzeugs bestimmt. Zudem ermittelt der Gutachter auch die voraussichtliche Reparaturdauer und die Kosten für einen Mietwagen. Ein Gutachten beinhaltet also alle nötigen Informationen um den Schaden vollumfänglich mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung abzurechnen.
Sie dürfen zu jeder Zeit einen Gutachter mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragen. Die Frage ist nur wer die Kosten dafür trägt. Im Haftpflichtschadenfall, also wenn Sie Geschädigter sind, müssen die Kosten vom Unfallgegner bzw. dessen Haftpflichtversicherung übernommen werden. Dies gilt auch dann, wenn die gegnerische Versicherung schon einen eigenen Gutachter beauftragt hat. Sind Sie Schädiger oder tragen Sie eine Teilschuld müssen die Kosten von der gegnerischen Versicherung nicht oder nur teilweise übernommen werden.
Die Kosten für die Erstellung eines Schadensgutachtens, werden bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen. Nur wenn den Fällen, in denen der Schaden die Bagatellgrenze von 750,00 EUR nicht erreicht, kann die Haftpflichtversicherung die Kostenübernahme verweigern da hierfür ein Kostenvoranschlag ausreichend ist. Sollte der Unfallschaden unterhalb der 750€ liegen erstellen wir Ihnen einen Kostenvoranschlag. Auch dieser muss vom Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherung übernommen werden.
Hier kommt es darauf an ob Sie Schädiger oder Geschädigter sind. Im Fall eines unverschuldeten Unfalls haben Sie das Recht, einen Rechtsanwalts zu beauftragen, um den erlittenen Schaden gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung geltend zu machen. In diesem Fall muss die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten tragen. Hierbei spielt auch die Schadenhöhe keine Rolle.

Wenn der andere Fahrer den Unfall verschuldet hat, ist normalerweise seine Kfz-Haftpflichtversicherung für die Deckung des entstandenen Schadens verantwortlich. Falls Sie teilweise verantwortlich waren, wird nur ein entsprechender Anteil des Schadens (die sogenannte „Haftungsquote“) erstattet. Die Schadensersatzansprüche können direkt bei der Kfz-Haftpflichtversicherung des anderen Fahrers geltend gemacht werden. Als Geschädigter können Sie einen Rechtsanwalt beauftragen, dessen Kosten von der Versicherung des Unfallgegners entsprechend der Haftungsquote übernommen werden.

Bei Reparaturkosten über der sogenannten „Bagatellschadengrenze“ von 750 Euro, kann ein unabhängiger Sachverständiger den Schaden feststellen. Dies ist auch der Fall, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs übersteigen (sogenannter wirtschaftlicher Totalschaden). Als Geschädigter haben Sie das Recht, einen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen. Sie sind nicht verpflichtet, einen von der Versicherung des Unfallgegners vorgeschlagenen Sachverständigen zu akzeptieren. Liegt der Schaden unter der Bagatellschadengrenze, reicht ein Kostenvoranschlag aus, vorzugsweise mit Fotos.

Sie können Ihr Fahrzeug in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren lassen, auch in einer Markenwerkstatt. Wenn die geschätzten Reparaturkosten jedoch über dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs liegen, wäre eine Reparatur wirtschaftlich nicht sinnvoll. In diesem Fall erhalten Sie in der Regel nur den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts.

Falls Sie Ihr Fahrzeug nicht reparieren lassen, können Sie Ihren Schaden auf Basis des Sachverständigengutachtens oder eines Kostenvoranschlags berechnen. Dies wird als „fiktive Abrechnung“ bezeichnet. Dabei wird die Mehrwertsteuer nur dann erstattet, wenn sie tatsächlich anfällt.

Ja, Sie können während der Ausfallzeit Ihres Fahrzeugs ein Ersatzfahrzeug mieten, vorausgesetzt Sie benötigen es für wesentliche Fahrten. Es ist jedoch empfehlenswert, Angebote von mindestens drei Anbietern einzuholen, um überhöhte Preise zu vermeiden.

Wenn Sie Ihr Fahrzeug aufgrund des Unfalls nicht nutzen können und keinen Mietwagen benötigen, steht Ihnen eine Entschädigung für den Nutzungsausfall zu. Die Höhe hängt von Ihrem Fahrzeugtyp ab und setzt voraus, dass das Unfallfahrzeug repariert oder ein Ersatzfahrzeug gekauft wird.

Wenn Ihr Auto erheblich beschädigt wurde, nicht älter als 5 Jahre ist und nicht mehr als 100.000 km gelaufen hat, kann ein Gutachter feststellen, wie stark der Verkaufspreis trotz der Reparatur gesunken ist. Dieser Betrag steht Ihnen als Geschädigtem zu.

Kosten wie Abschleppen, Standgebühren und Ummeldekosten bei der Ersatzbeschaffung können erstattet werden. Ihr Zeitaufwand wird jedoch nicht vergütet.

Wenn die Versicherung des Unfallgegners nicht oder nur teilweise zahlt, kann es sinnvoll sein, zunächst die eigene Vollkaskoversicherung in Anspruch zu nehmen. Dies kann zumindest die Kosten für den Fahrzeugschaden decken. Ihre Selbstbeteiligung und eventuelle nicht erstattete Schadenspositionen können dann beim Unfallgegner geltend gemacht werden.

Wenn Sie nach dem Unfall Schmerzen haben oder sich unwohl fühlen, sollten Sie sofort einen Arzt aufsuchen. Eine ärztliche Dokumentation ist erforderlich, um einen Anspruch auf Schmerzensgeld geltend zu machen. Lassen Sie sich außerdem von einem Anwalt beraten, um weitere mögliche Ansprüche, wie Verdienstausfall oder Rentenansprüche, zu prüfen.

Wie verhalten nach dem Verkehrsunfall?

Ein Parkplatzrempler hat Ihr Auto touchiert, Ihnen wurde einfach die Vorfahrt genommen – was jetzt? Als Geschädigter sollten Sie Ihre Rechte wahrnehmen und sämtliche Beweise sichern. Das wirksamste Mittel dazu ist ein KFZ-Schadengutachten durch einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen. Geraten Sie unverschuldet in einen Unfall, haftet stets der Verursacher- und die Kfz-Haftpflichtversicherung des Gegners muss Schadenersatz leisten.

Welchen KFZ-Schadengutachter müssen Sie akzeptieren?

Nur den, den Sie wollen! Bei einem Haftpflichtschaden haben Sie das Recht auf einen KFZ-Gutachter Ihrer Wahl. Dabei spielt es keine Rolle, ob die KFZ Versicherung Ihres Unfallgegners bereits einen Gutachter beauftragt hat – selbst dann nicht, wenn dessen Gutachten schon fertig ist. Kurz gesagt: Einen Kfz-Sachverständiger der Gegenseite müssen Sie nicht akzeptieren, denn er ist nicht neutral. Sein Job: Schadensbegrenzung betreiben, sprich, den Schaden so günstig wie rechtlich möglich für seinen Arbeitgeber zu regulieren – von Wertminderung über Nutzungsausfall bis Reparaturkosten.

Was zahlt die Versicherung des Unfallgegners?

Bei einem KFZ-Haftpflichtschadenfall hat Ihnen der Unfallverursacher den unfallbedingten Schaden komplett zu ersetzen. Das heißt, er muss Sie dabei exakt so stellen wie vor dem Unfallschaden, als Ihr Auto noch unbeschädigt war. Meine Aufgabe als Kfz-Sachverständiger ist es, dafür Sorge zu tragen, dass Ihnen kein finanzieller Nachteil gem. § 249 BGB entsteht. So kürzen Versicherungen gern pauschal bei Ersatzteilen, Verbringungskosten und Wertminderung, aber knausern auch beim Schadensersatz für einen Nutzungsausfall, während ein Auto in der Werkstatt ist. Apropos – wo Ihr Fahrzeug repariert wird, ist ebenfalls Ihre Entscheidung; in bestimmten Fällen sind auch die Reparaturkosten einer Markenwerkstatt zu übernehmen. Damit Sie während der Instandsetzung von A nach B kommen, haben Sie Anspruch auf einen Mietwagen Ihrer Fahrzeugklasse. Sie nutzen keinen? Dann haben Sie ein Recht auf Nutzungsausfallentschädigung. Darüber hinaus können Sie sich ggf. auch Unkosten für Telefonate, Verdienstausfall und Abschleppkosten erstatten lassen. Sie möchten Ihr Auto nicht in den früheren Zustand versetzen, sondern sich lieber das Geld für die Reparatur auszahlen lassen? Auch das ist Ihr gutes Recht.

Nach einem Verkehrsunfall können Sie z. B. geltend machen

– Sachschaden am KFZ
– Wertminderung
– Nutzungsausfallentschädigung
– Finanzierungskosten
– Mietwagenkosten
– Abschleppkosten
– Standgebühren
– Verdienstausfall
– Schmerzensgeld
– Kosten KFZ-Sachverständiger
– Kosten Rechtsberatung

Was leistet ein Kfz-Sachverständiger?

Indem Sie umgehend einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen beauftragen, nehmen Sie aktiv Einfluss auf Schadenabwicklung und Regulierung. Als Ihr Kfz-Sachverständiger sichere ich wichtige Beweise nach dem Unfall und stelle Schadenhöhe und Schadenumfang fest. Nur ein KFZ-Schadengutachten kann Ihren Schadenersatzanspruch rechts- und prozesssicher nachweisen. Und nur ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger nimmt eine objektive, präzise und fachgerechte Schadenskalkulation vor: So ist Ihre Forderung nach maximalem Schadensersatz von Erfolg gekrönt. Aber mit bloßem Auge ist doch nicht viel zu sehen? Sicher ist sicher: Gute KFZ-Gutachter sind erfahrene Experten – nicht selten Ingenieure für Fahrzeugtechnik oder Kfz-Meister und können dies objektiv beurteilen. Vollständige Schadensregulierung und Erstattung setzt akribische Beweissicherung voraus.
Als Ihr KFZ-Sachverständiger im Rhein-Main-Gebiet ermittle ich für Sie auch gegnerische Versicherung, Schadennummer und Versicherungsscheinnummer.
Die eigentliche Begutachtung erfolgt am Unfallort selbst, bei Ihnen, in der Werkstatt oder bei mir in Offenbach am Main und kann – je nach Schadensumfang – in unter einer Stunde erledigt sein. Wenige Werktage später liegt dann Ihr KFZ-Schadengutachten vor und verzeichnet jedes Detail Ihres Schadens.

Meine Leistungen als Ihr KFZ-Gutachter in Offenbach am Main

– unverbindliche Beratung nach dem Unfall
– Begutachtung bei Ihnen zu Hause
– Schadenabwicklung
– neutrales, zügiges KFZ-Schadengutachten
– Abrechnung mit der Autoversicherung der Gegenseite
– vernetzt mit Anwälten für Verkehrsrecht für Ihre Rechtsberatung

Als Ihr KFZ-Sachverständiger im Rhein-Main-Gebiet ermittle ich für Sie auch gegnerische Versicherung, Schadennummer und Versicherungsscheinnummer.
Die eigentliche Begutachtung erfolgt am Unfallort selbst, bei Ihnen, in der Werkstatt oder bei mir in Offenbach am Main und kann – je nach Schadensumfang – in unter einer Stunde erledigt sein. Wenige Werktage später liegt dann Ihr KFZ-Schadengutachten vor und verzeichnet jedes Detail Ihres Schadens.

Was ist ein Minderwertgutachten?

Werden Leasingfahrzeuge nach Ablauf der Leasingzeit an den Leasinggeber zurückgegeben, muss ein Restwert bestimmt werden. Es liegt in der Natur von Leasingverträgen, dass Fahrzeuge, insbesondere Firmenfahrzeuge, nur für eine gewisse Zeit gegen Zahlung einer Leasingrate dem Leasingnehmer zur Nutzung überlassen werden. Am Ende des Leasingvertrages steht die Rückgabe des Fahrzeugs. Anders etwa als bei Mietverträgen muss der Leasingnehmer während der Nutzungszeit für die Wartung, Pflege und Erhalt des Leasingfahrzeuges sorgen. Leasingfahrzeuge verlieren während der Leasingzeit in der Regel an Wert. Dem tragen die Leasingrate und eine mögliche Anfangszahlung Rechnung. Dabei wurde die Leasingrate für die Zeit der Nutzung auf einen bestimmten Wert bei der Rückgabe kalkuliert. Das ist der Restwert eines Fahrzeugs. Hier ist Maßstab, dass das Fahrzeug bei Rückgabe frei von Schäden ist, bis auf Nutzungsspuren die trotz sorgfältigem Umgang nicht vermeidbar sind. Wertmindernde Faktoren können etwa Unfallschäden, unzureichende Wartung und Pflege sowie weitere Faktoren sein. Auch über die vertragliche Vereinbarung hinaus gefahrene Kilometer können sich wertmindernd auswirken. Der KFZ-Gutachter bestimmt in dem Minderwertgutachten objektiv den Restwert des Fahrzeugs. Es geht dabei vor allem auch darum, normale Gebrauchsspuren von maßgeblichen wertmindernden Schäden zu unterscheiden. Typische Gebrauchsspuren sind unter anderem kleine Kratzer in der Nähe des Tankdeckels oder Spuren, die durch Waschanlagen am Dach entstehen.

Vorteile eines Oldtimer-Gutachtens

Oldtimer genießen eine geringere Kfz-Steuer, müssen deshalb aber ein Gutachten bei der Anmeldung vorzeigen. Eine Anmeldung als Oldtimer ist nur möglich, wenn die Erstzulassung des Fahrzeugs mindestens 30 Jahre zurückliegt. Ein Oldtimer Gutachten bestimmt außerdem den Wert eines Fahrzeugs, was nicht nur bei An- und Verkauf relevant ist, sondern auch bei Kaskoversicherungsbeträgen oder im Falle eines Schadens. Wird ein Wagen beschädigt oder gestohlen, ist es nicht mehr möglich, den Wert akkurat zu bestimmen wodurch Versicherungsauszahlungen niedriger ausfallen können. Aus diesem Grund ist es empfehlenswert, ein Gutachten rechtzeitig zu erstellen.

Rechtliche Voraussetzungen

Die Regelung für Oldtimer ist im § 23 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) festgehalten. Sie legt fest, dass der Prüfer für ein Gutachten amtlich anerkannt sein muss, und regelt nach welchen Kriterien ein Fahrzeug bewertet wird.

Arten der Prüfung

Kurzgutachten

Ein Kurzgutachten prüft hauptsächlich die optischen Aspekte eines Fahrzeugs anhand von etablierten Zustandsnoten. Wird der aktuelle Marktwert alle Paar Jahre so bestimmt, kann man eine akkurate Wertentwicklung erstellen.

Vollgutachten

Ein Vollgutachten bestehlt aus einer optischen und einer technischen Prüfung. Sie beinhaltet eine Hauptuntersuchung bei der der Wagen nicht nur auf Funktionalität, sondern auch auf Originalzustand geprüft werden. Die Geschichte des Fahrzeugs und Modifizierungen werden dabei auch dokumentiert.

Teile der Bewertung

Neben der Hauptuntersuchung werden Oldtimer auch auf Pflegezustand, Erhaltungszustand und Originalzustand des Wagens untersucht. Dies kann ein bis zwei Tage dauern.

Bewertungskriterien

Für ein Gutachten werden die folgenden Bereiche untersucht: – Aufbau / Karosserie – Rahmen / Fahrwerk – Motor / Antrieb – Bremsanlagen – Lenkung – Reifen / Räder – Elektronik – Innenraum

Kosten

Der Preis ist abhängig von der Art des Gutachtens. In der Regel liegt eine Kurzbewertung zwischen 90-150 Euro und ein Vollgutachten zwischen 300-500 Euro. Bei Fragen wenden Sie sich gern an uns für eine Beratung.

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